An den Kreispräsidenten Herrn Stefan Leyk
Kreis Plön
Gremienbüro
Hamburger Straße 17-18
24306 Plön Heikendorf, 19.12.2018
Anregung nach § 16d KrO für den Kreistag am 21.02.2019
Einrichtung einer Straßenbeleuchtung des Radweges an der Kreisstraße K 51 zwischen Mönkeberg und Heikendorf (Abzweig “Am Grün” bis Abzweig “Kitzeberger Straße”)
Sehr geehrter Herr Kreispräsident,
der Kreistag möge folgenden Beschluss fassen:
Der Kreis Plön beauftragt die Verwaltung, Gespräche mit der Gemeinde Heikendorf und dem Amt Schrevenborn aufzunehmen, mit dem Ziel, eine Einigung über die gemeinsame Finanzierung einer Straßenbeleuchtung des Radweges an der Kreisstraße K 51 zwischen Heikendorf und Mönkeberg (Straßeneinmündung “Kitzeberger Straße” und “Am Grün”) herzustellen und baldmöglichst diese Baumaßnahme umzusetzen.
Begründung
Die Kreisstraße K 51 verbindet die Gemeinden Heikendorf und Mönkeberg und heißt auf dem betreffenden Abschnitt „Hegeholz“. Im öffentlichen Sprachgebrauch auch “Kitzeberger Kurven” genannt. Auf dem Straßenabschnitt besteht eine ausgeschilderte Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h. Neben der Straße befindet sich ein Radweg. Dieser Radweg ist, genauso wie die Straße, nicht ausgeleuchtet. Zwischen “Am Grün” und “Kitzeberger Straße” ist der gesamte Straßenverlauf stockdunkel.
In Heikendorf gibt es die neue Grund- und Gemeinschaftsschule in Trägerschaft der Gemeinde und das Heinrich-Heine-Gymnasium in Trägerschaft des Kreises Plön. Beide Schulen werden auch von zahlreichen Schulkindern aus Mönkeberg mit dem Fahrrad angefahren. Und es gibt viele Schüler, die von Heikendorf über Mönkeberg mit dem Fahrrad nach Kiel zur Toni-Jensen-Schule oder dem Gymnasium-Wellingdorf fahren. Der Abschnitt der K 51 zwischen Mönkeberg und Kiel ist gerade auf Kosten der Gemeinde Mönkeberg mit einer Radwegbeleuchtung ausgerüstet worden.
Jetzt ist das letze verbliebene Stück unbeleuchteten Radweges das hier beschriebene in den “Kitzeberger Kurven”. Erschwerend kommt bei diesem Radweg hinzu, dass er durch einen Wald verläuft und ab Herbst mit Laub und heruntergefallenden Ästen belastet ist. Und zwischen Radweg und Straße mit einem teilweise nicht unerheblichen Gefälle versehen ist.
Auf der Straße ist eine Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h ausgeschildert. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass sich da nicht alle Autofahrer daran halten.
Der Radweg ist für Schüler eine Herausforderung und in hohem Maße gefährlich. Das Mindeste, was man erwarten muß, ist eine ausreichende Beleuchtung des Fuß- und Radweges.
Was für die Schüler gilt, gilt selbstverständlich auch für Erwachsende und Senioren.
Für den Verein
FördeFördern e.V.
Michael Henry
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1.Vorsitzender
Gleichlautende Anregungen gehen an:
Kreistag Kreis Plön
Amtsausschuss Amt Schrevenborn
Gemeinde Heikendorf